Wichtige Information für alle die in Karenzurlaub (auch Bildungskarenz) gehen.
Die Versicherung ist von Seiten der BVA für diesen Zeitraum unterbrochen und es besteht kein Leistungsanspruch.
Möglichkeiten der Weiterversicherung:
• Mitversicherung als Angehörige/r, wenn der Partner oder Gatte in der Krankenversicherung pflichtversichert ist.
• Für Studenten besteht die Möglichkeit der studentischen Selbstversicherung.
• Weiter versichern bei der BVA – die Kosten belaufen sich auf 7,65% des letzten beitragspflichtigen Monatsbezug (14 Mal pro Jahr)
Homepage der BVA >>>
![Auf Facebook teilen Facebook](https://www.gute-information.de/wp-content/plugins/social-media-feather/synved-social/image/social/regular/96x96/facebook.png)
![Auf Twitter teilen twitter](https://www.gute-information.de/wp-content/plugins/social-media-feather/synved-social/image/social/regular/96x96/twitter.png)
![Pin it with Pinterest pinterest](https://www.gute-information.de/wp-content/plugins/social-media-feather/synved-social/image/social/regular/96x96/pinterest.png)