Seit 1. Jänner 2008 gibt es die Selbstständigenvorsorge in Österreich. Für alle die nach dem GSVG (Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) versichert sind gilt diese Vorsorge automatisch.
Es werden 1,53 Prozent des SVA-Beitrags an eine Pensionsvorsorgekasse abgeliefert.
Zum Ende der Erwerbstätigkeit kann die Zusatzpension einmalig (muss mit 6 Prozent versteuert werden) oder als lebenslange Rente ausbezahlt werden (steuerfrei).
Voraussetzung: mindestens drei Jahre eingezahlt
Die Auszahlungssumme zum Pensionsantritt könnt ihr hier ausrechnen:
Sozialversicherung – SVA Vorsorgerechner >>>