Zusatzpension für Unternehmer (Österreich)

svaSeit 1. Jänner 2008 gibt es die Selbstständigenvorsorge in Österreich. Für alle die nach dem GSVG (Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) versichert sind gilt diese Vorsorge automatisch.

Es werden 1,53 Prozent des SVA-Beitrags an eine Pensionsvorsorgekasse abgeliefert.

Zum Ende der Erwerbstätigkeit kann die Zusatzpension einmalig (muss mit 6 Prozent versteuert werden) oder als lebenslange Rente ausbezahlt werden (steuerfrei).

Voraussetzung: mindestens drei Jahre eingezahlt

Die Auszahlungssumme zum Pensionsantritt könnt ihr hier ausrechnen:

Sozialversicherung – SVA Vorsorgerechner >>>

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